Gelber Hintergrund, drei Sprechblasen darin Fraugezeichen. Eine Sprechblase sieht aus wie eine Wolke, die andere ist eckig und die dritte hat die typische Sprechblasenform

Fragen zur Mitgliedschaft

Pflichtversicherte können seit 01.01.1996 ebenso wie freiwillig Versicherte zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen.

Mitglied einer Betriebskrankenkasse können Sie werden wenn

  • die Betriebskrankenkasse offen ist. Dies ist möglich für ganz Deutschland oder für bestimmte Regionen
  • Sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine Betriebskrankenkasse besteht
  • Sie den Arbeitgeber wechseln. Sie können dann weiterhin Mitglied Ihrer traditionellen Betriebskrankenkasse bleiben;
  • Ihr Ehepartner BKK Mitglied ist. Auch wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, können Sie der Betriebskrankenkasse beitreten
  • Sie bisher als Angehöriger beitragsfrei mitversichert waren und diese Familienversicherung endet
  • Außerdem können Rentner und Andere die Betriebskrankenkasse wählen, in deren Betrieb sie beschäftigt gewesen sind