Alles zur Pflegeversicherung

Leistungen der ambulanten Pflege

Die Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in "erheblichem" oder "höherem" Maße der Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung bedürfen. Ihre BKK ist nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Alle pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder der BKK sind "automatisch" Mitglied in der BKK Pflegeversicherung. Ihre familienversicherten Angehörigen sind - genau wie bei der Krankenversicherung - auch in der Pflegeversicherung beitragsfrei familienversichert. Ihre BKK Pflegekasse bezahlt sowohl Leistungen der häuslichen als auch der vollstationären Pflege.

Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und ggf. welcher der drei Pflegestufen sie zuzuordnen ist, entscheidet die BKK Pflegekasse aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten ist es notwendig, dass eine "Vorversicherungszeit" erfüllt ist. Erst, wenn man mindestens zwei Jahre (vorher: fünf Jahre) in der Pflegeversicherung versichert ist, kann man Leistungen beanspruchen. Leistungen können nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, und zwar frühestens vom Tag der Antragsstellung an.

Die Reform

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft tritt, soll die Strukturen der Pflege verändern und vor allem dazu führen, dass die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden, zum Teil schrittweise, erhöht - im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben. Als zentrale, wohnortnahe und gut erreichbare Anlaufstellen für Pflegebedürftige und Pflegende sollen die Länder Pflegestützpunkte einrichten. Die Reform will die Qualität der Pflege verbessern und die Qualitätsstandards der Pflegeeinrichtungen für die Betroffenen transparent und vergleichbar machen. Zur Finanzierung der zusätzlichen Leistungen ist der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2008 von 1,7 auf 1,95 % erhöht. Kinderlose Mitglieder zahlen weiterhin einen Beitragszuschlag von 0,25 %.

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BKK-webTV

Einen Videobeitrag zu diesem Thema finden Sie im BKK-webTV unter www.bkk-webtv.de - Gesundheit zum Ansehen.

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BKK Landesverband Nordrhein-Westfalen (10.09.2010, 08:59)
URL: http://www.bkk-nordwest.de/leistungen/pflegeversicherung/index.php
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