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Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012

Soweit nicht gesondert angegeben, gelten die Werte für die Rechtskreise West und Ost.

Versicherungspflichtgrenze Jahr/EUR Monat/EUR
Kranken- und Pflegeversicherung 50.850,00 4.237,50
Beitragsbemessungsgrenzen Jahr/EUR Monat/EUR
Kranken- und Pflegeversicherung 45.900,00 3.825,00
Renten- und Arbeitslosenversicherung West 67.200,00 5.600,00
Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 57.600,00 4.800,00
Bezugsgröße West 31.500,00 2.625,00
Bezugsgröße Ost 26.880,00 2.240,00
Geringfügigkeitsgrenze   400,00
Geringverdienergrenze   325,00
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage Kranken- und Pflegeversicherung   Monat/EUR
Behinderte   525,00
freiwillige Mitglieder allgemein   875,00
freiwillig versicherte Selbständige   1.968,75
freiwillig versicherte Existenzgründer   1.312,50
Rentenantragsteller   875,00
selbständige Künstler und Publizisten   437,50
Beitragssätze
Krankenversicherung   15,5 %
Pflegeversicherung   1,95 %*
Rentenversicherung   19,6 %
Arbeitslosenversicherung   3,0%

* Von allen kinderlosen Mitgliedern wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,25% in der sozialen Pflegeversicherung erhoben. Ausgenommen hiervon sind lediglich Mitglieder, die

  • das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • vor dem 01.01.1940 geboren wurden,
  • Wehr- oder Zivildienstleistende sind.

Der zusätzliche Beitrag ist grundsätzlich vom Mitglied zu tragen. Der Arbeitgeber leistet keinen Zuschuss.

Die Angaben sind ohne Gewähr.