Alternative Behandlungsmethoden
Immer mehr Menschen denken an alternative Behandlungsmöglichkeiten! Besonders dann, wenn sie meinen, dass ihnen die so genannte Schulmedizin nicht mehr helfen kann. Hierunter fallen verschiedenste Heil- und Diagnoseverfahren. Im Gegensatz zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin bedienen sich alternative Behandlungsmethoden weitgehend ganzheitlicher, natürlicher und psychologischer Verfahren. Die alternativen Behandlungsmethoden, auch Alternativmedizin genannt, und die Schulmedizin können sich ergänzen.
Die Betriebskrankenkassen dürfen Leistungen nur im Rahmen ihres gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Leistungskatalogs übernehmen. Eine Kostenübernahme von alternativen Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ist nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen möglich. Wie die jeweilige Kostenübernahme geregelt ist, erfahren Sie bei der Betriebskrankenkasse, bei der Sie versichert sind.
Beachten Sie folgenden Hinweis:
Heilpraktiker sind generell nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Deren Behandlungen bzw. alternative Behandlungsmethoden dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Naturheilkundliche oder homöopathische Behandlungen können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Ärzten in Anspruch genommen werden, die als Vertragsarzt zugelassen sind.
