Fahr- und Transportkosten

Die Betriebskrankenkassen übernehmen Ihre Fahr- und Reisekosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen in Verbindung mit unseren Leistungen erforderlich sind, oberhalb Ihrer Zuzahlung in folgenden Fällen:

Die Kostenübernahme für notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung ist nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung möglich. Ihre Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

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BKK Landesverband Nordrhein-Westfalen (08.09.2010, 13:41)
URL: http://www.bkk-nordwest.de/leistungen/uebersicht/fahr_und_transportkosten.php
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