zum Inhalt | zur Suche

Heilmittel

Für ärztlich verordnete Heilmittel (u.a. Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs- und Sprachtherapie) übernehmen die Betriebskrankenkassen die vertraglich vereinbarten Kosten.

Die Vertragspartner rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der BKK ab. Ihre Zuzahlung beträgt nach Vollendung des 18. Lebensjahres 10 % der Aufwendungen sowie 10 EUR je Verordnung.

« zurück zur Übersicht