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Elektronische Gesundheitskarte: Ihr Foto ist gefragt

BKK-webTV

Einen Videobeitrag zu diesem Thema finden Sie im BKK-webTV unter www.bkk-webtv.de - Gesundheit zum Ansehen.


Die neue Gesundheitskarte birgt nicht nur funktionale Vorteile wie das eRezept, den Notfalldatensatz oder die elektronische Patientenakte. Schon rein äußerlich unterscheidet sie sich von ihrer Vorgängerin, der Krankenversichertenkarte. Auf der Vorderseite der neuen Karte wird ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein. Das Foto weist Sie zukünftig eindeutig und schnell als Karteninhaber aus. Es muss dafür ebenso wie Passfotos spezielle Kriterien erfüllen. mehr…

Ihr Foto: Mehr Sicherheit für Ihre Karte

Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ein Foto, auf dem dieser zweifelsfrei erkennbar ist. Es weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es - analog zu Passbildern - folgende Kriterien erfüllen:

Format 35 x 45 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)
Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)
Gesicht zentral platziert
Farbe schwarz-weiß oder farbig
Qualität scharf, klar und kontrastreich
Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen
Hintergrund Neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren
Ausleuchtung gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen
Kopfposition frontal (nicht im Profil)
Gesichtsausdruck neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera
Augen geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera
Brillenträger Gläserrand oder Gestell dürfen Augen nicht verdecken
Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)
Kopfbedeckung grundsätzlich nicht erlaubt
Ausnahmen sind zulässig, z.B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall:
Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)

Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. gegebenenfalls Schwerpflegebedürftige).

Über den exakten Einführungstermin der elektronischen Gesundheitskarte werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig persönlich informieren. Mit einer angemessenen Vorlaufzeit vor der Kartenausgabe werden wir die Lichtbilder unserer Versicherten anfordern. Sie erhalten in diesem Zuge detaillierte Informationen zu den von Ihnen benötigten administrativen Daten, zu dem erforderlichen Foto sowie zu Einreichungswegen und -terminen. Die elektronische Gesundheitskarte wird für jeden Versicherten kostenlos sein. Nur das Foto, das auf die Karte aufgebracht wird, muss der Versicherte bezahlen und an seine Krankenkasse schicken.