Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Die Betriebskrankenkassen bieten Ihren Mitgliedern eine Vielzahl verschiedener Vorsorgeleistungen an. Neben den gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wurde ein Vertrag zur Hautkrebsvorsorge in Nordrhein-Westfalen für Versicherte ab dem 20. bis zum 35. Lebensjahr abgeschlossen.
Demnach können sich Mitglieder dieser Altersgruppe einer dem Vertrag beigetretenen BKK bei ihrem Hautarzt oder Hausarzt einer kostenfreien Hautkrebsvorsorgeuntersuchung unterziehen. Beim sog. Hautscreening wird die Haut nach Auffälligkeiten bzw. Veränderungen untersucht. Für Versicherte ab 35 Jahren ist diese Leistung bereits Teil des gesetzlichen Leistungskataloges.
Eine Übersicht der Betriebskrankenkassen, die dem Vertrag zur Hautkrebsvorsorge beitreten sind, können Sie sich - unterteilt für den Raum Nordrhein und Raum Westfalen-Lippe - hier herunterladen.
Zum Download:
Nordrhein
- Beigetretene BKK Raum Nordrhein
(Excel, 33 KB) - Teilnehmende Ärzte/Ärztinnen - Nordrhein
(Excel, 750 KB)
Westfalen-Lippe
- Beigetretene BKK Raum Westfalen-Lippe
(Excel, 40 KB) - Teilnehmende Ärzte/Ärztinnen - Westfalen-Lippe
(Excel, 1004 KB)

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