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Erweiterte Vorsorgeuntersuchung für Kinder von BKK Versicherten

BKK-webTV

Einen Videobeitrag zu diesem Thema finden Sie im BKK-webTV unter www.bkk-webtv.de - Gesundheit zum Ansehen.

Zum 1.1.2009 wurden zwischen dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen und den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte entwickelte Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 vereinbart.

Anspruchsberechtigt sind Kinder von 7 bis 8 Jahren für die U10 und von 9 bis 10 Jahren für die U11, die bei einer teilnehmenden BKK gemäß Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind und dies mit der Vorlage der Krankenversicherten-Karte nachweisen.