Erweiterte Vorsorgeuntersuchung für Kinder von BKK Versicherten
Zum 1.1.2009 wurden zwischen dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen und den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte entwickelte Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 vereinbart.
Anspruchsberechtigt sind Kinder von 7 bis 8 Jahren für die U10 und von 9 bis 10 Jahren für die U11, die bei einer teilnehmenden BKK gemäß Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind und dies mit der Vorlage der Krankenversicherten-Karte nachweisen.
Zum Download:
Nordrhein
- Liste der teilnehmenden BKK - Bereich Nordrhein
(Excel, 34 KB) - Liste der teilnehmenden Ärzte - Bereich Nordrhein
(Excel, 1.4 MB)
Westfalen-Lippe
- Liste der teilnehmenden BKK - Bereich Westfalen-Lippe
(Excel, 40 KB) - Liste der teilnehmenden Ärzte - Bereich Westfalen-Lippe
(Excel, 309 KB)

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