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Ambulante Rehabilitation - Die Reha ganz in Ihrer Nähe

Die Aussage "Soviel ambulant wie möglich - soviel stationär wie nötig" gilt auch für den Bereich der medizinischen Rehabilitation. Folglich hat die ambulante Rehabilitation, wenn sie medizinisch vertretbar ist, Vorrang vor stationärer Rehabiliation. Die Ergebnisse der Rehabilitationsforschung belegen ohnehin sehr deutlich, dass die Wirksamkeit von ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsmaßnahmen identisch ist, wenn die üblichen Qualitätsstandards eingehalten werden.

Ein flächendeckendes Versorgungsnetz steht für Maßnahmen zur ambulanten Re-habilitation (noch) nicht zur Verfügung. In Ballungszentren hat sich dieses Versorgungsangebot inzwischen etabliert. Im Wesentlichen handelt es sich um Angebote zur geriatrischen, kardiologischen, orthopädischen und neurologischen Rehabilitation. Für Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente) bestehen entsprechende Versorgungsstrukturen.

Sofern eine ambulante Reha-Maßnahme nicht durchführbar ist, bleibt zu prüfen, ob und ggf. in welchem Rahmen ein stationäres Angebot notwendig ist, um das geplante Reha-Ziel zu erreichen. Um ein angemessenes und qualitätsgesichertes Versorgungsangebot bieten zu können, belegen die Betriebskrankenkassen speziell ausgewählte Kliniken.

Antworten auf Ihre Fragen zur Rehabilitation finden Sie unter www.bkk.de Themenfeld: Leistungen - Rubrik: Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Betriebskrankenkasse.