Medizinische Leistungen der Rentenversicherung
Ist die Erwerbsunfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert, ist die Rentenversicherung zuständig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die persönlichen Voraussetzungen:
- Die Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung erheblich beeinträchtigt und kann durch eine Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden oder durch die Reha kann eine wesentliche Verschlechterung vermieden werden.
- Wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, dann muss sich durch die Rehabilitation Ihr Gesundheitszustand so bessern, dass Sie wieder arbeiten können.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung kann der Arbeitsplatz voraussichtlich durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen:
- Sie haben die Wartezeit von 15 Jahren (180 Beitragsmonate) erfüllt oder
- Sie erhalten bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung.
- Als verwitweter Ehepartner erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben.
Für medizinische Reha-Leistungen gibt es darüber hinaus folgende Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie haben in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens sechs Kalendermonate lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
- Sie sind vermindert erwerbsfähig oder müssen in absehbarer Zeit damit rechnen und haben die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
Wer sowohl die persönlichen Voraussetzungen als auch eine der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die erforderlichen Leistungen erhalten.
Hinweise zum Verwaltungsverfahren der Rentenversicherung sowie weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Themenfeld Reha.
