Qualitätssicherung
Bereits Ende 1999 haben die Spitzenverbände der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung verabschiedet. Dies war Ausgangspunkt für eine enge Kooperation. Seither wurden die wesentlichen Vorhaben der Rehabilitationsträger in der Qualitätssicherung abgestimmt und koordiniert. So werden beispielsweise für den Leistungsbereich der stationären medizinischen Rehabilitation bereits bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards gefordert. Zurzeit sind ca. 1000 Rehabilitationseinrichtungen in ein Qualitätssicherungsverfahren eingebunden.
Ergänzende Informationen können unter www.qs-reha.de im Internet aufgerufen werden.
