Rehabilitations-Richtlinien
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, am 16. März 2004 beschlossenen Rehabilitations-Richtlinien sind zum 01.04.2004 in Kraft getreten. Sie sollen die notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit im Einzelfall gebotenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gewährleisten und regeln außerdem die Beratung über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen.
Die Rehabilitations-Richtlinien (PDF, 145 KB) stehen hier als pdf-Datei zur Verfügung.
Die Beschlüsse/Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen finden Sie unter www.g-ba.de.
Kollektionen: Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen.
