Rehabilitation: Servicestellen
Weil Auskunft, Beratung und kompetente Einschätzung des Hilfebedarfs für die Teilhabe und von Behinderung bedrohter Menschen von wesentlicher Bedeutung sind, wurden inzwischen bundesweit in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen (§ 23 SGB IX) eingerichtet, die jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe als Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Alle Adressen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de (Themenfeld: Rehabilitation/Servicestellen).
Mit den gemeinsamen Servicestellen wird das bereits bestehende umfangreiche Beratungsangebot der Rehabilitation um ein neues trägerübergreifendes Angebot ergänzt.
In der Servicestelle wird der Ratsuchende über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen beraten. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geprüft, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Sofern verschiedene Rehabilitationsträger an der Leistung beteiligt sind, koordiniert die Servicestelle die Zusammenarbeit dieser Träger. Außerdem stehen die Mitarbeiter der gemeinsamen Servicestelle bei der Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger dem Betroffenen bis zur Leistungserbringung zur Seite.
Unabhängig von diesem Serviceangebot bleibt es Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen nach wie vor unbenommen, die bekannten Beratungsangebote der Betriebskrankenkassen oder anderer Rehabilitationsträger zu nutzen.
