Rehabilitation: Suchterkrankungen
Zu den Suchtkrankheiten zählen Abhängigkeit von
- Alkohol
- Medikamenten
- Drogen
Diese Rehabilitation gibt es als ambulante und/oder stationäre Entwöhnungsbehandlung. Ziel der Rehabilitation ist es, dem Patienten ein suchtmittelfreies Leben zu ermöglichen und Gesundheitsstörungen zu beseitigen.
Wo es Rat und Hilfe gibt
Wegen der besonderen Anforderungen an die Rehabilitation bei Suchtkrankheiten haben sich die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen mit der Deutsche Rentenversicherung Rheinland bzw. Deutsche Rentenversicherung Westfalen zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Ihre Adressen:
Rheinische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
DRV Rheinland
Königsallee 71
40215 Düsseldorf
Westfälische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
DRV Westfalen
Gartenstraße 194
48147 Münster
Den Antrag für eine Rehabilitation bei Suchterkrankungen richten Sie bitte an die Arbeitsgemeinschaft, die unter Beachtung Ihres Wohnorts für den jeweiligen Landesbereich zuständig ist.
Suchtberatungsstellen, Fachambulanzen, die psychosozialen Dienste der Gesundheitsämter und andere Stellen im Suchtbereich helfen Ihnen dabei. Unter www.bzga.de - Themenbereich: Service/Beratungsstellen und unter www.loegd.nrw.de (Themenbereich: Links) finden Sie eine Adresse in Ihrer Nähe.
Darüber hinaus bietet die Landesfachstelle Glücksspielsucht auf Ihrer Internetseite www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de aktuelle Informationen zum Thema Glücksspielsucht an.
Weitergehende Informationen erhalten Sie ggf. von den Arbeitsgemeinschaften unter www.drv-rheinland.de Themenfeld: Reha/Leistungen/Entwöhnungsbehandlung sowie von Ihrer Betriebskrankenkasse.
