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Rehabilitation: Wiedereingliederung

Nach schweren Erkrankungen können Arbeitnehmer mit Einwilligung des Arbeitgebers allmählich wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Die stufenweise Wiedereingliederung verfolgt den Zweck, arbeitsunfähigen Versicherten, die ihre Tätigkeit teilweise wieder ausüben können, einzugliedern. Der behandelnde Arzt soll Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten bescheinigen und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkassen eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen. Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt in Abstimmung zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse.