Wer ist zuständig für die Vergabe von Fördermitteln?
Die BKK setzen sich seit Jahren für eine systematische Förderung der Selbsthilfe ein. Dabei praktizieren sie sowohl kassenarteneigene wie kassenartenübergreifende Kooperations- und Fördermodelle. Im Jahr 2012 wurden wegen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen folgende Zuständigkeiten vereinbart:
Regionale Selbsthilfegruppen
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt in NRW gibt es einen regionalen Gemeinschaftspool, der "federführend" durch eine Krankenkasse getragen wird. Der Gemeinschaftspool ist der Ansprechpartner vor Ort für alle Belange der Gemeinschaftsförderung durch die GKV. Für die Beantragung der Fördermittel muss nur ein Antrag für die Gemeinschaftsförderung (Word, 208 KB) an die federführende Krankenkasse oder an die Örtliche Unterstützungsstelle (Selbsthilfe-Kontaktstelle/-Büro) in der Region gestellt werden. Antragsfrist ist der 31.03. des jeweiligen Förderjahres. Die Anschriften und die Ansprechpartner/-innen entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht.
Federführungen in NRW nach Städten/Kreisen 2012 (PDF, 132 KB)
Kassenindividuelle Förderung der BKK
Neben der Gemeinschaftsförderung können bei den BKK Fördermittel für Projekte im Rahmen der kassenindividuellen Förderung beantragt werden. Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung (Word, 230 KB) der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen ist entweder an eine Betriebskrankenkasse oder an die zuständige BKK Arbeitsgemeinschaft zu richten. Die Anschriften und die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten BKK-Liste.
BKK-Ansprechpartner/-innen in NRW 2012 nach Städten/Kreisen (PDF, 61 KB)
Nähere bzw. weitere Information finden Sie unter:
http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regional/regional_foerderverfahren
Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
Die Anträge der Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe in NRW auf Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung werden gemeinsam und einheitlich von den Krankenkassen/-verbänden in NRW bearbeitet. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung ist deshalb ab 2008 nur ein Antrag für die Gemeinschaftsförderung (Word, 271 KB) inklusive Anlagen an die federführende Krankenkasse zu richten.
Die Federführung für die Gemeinschaftsförderung übernimmt im Jahr 2012 die Knappschaft. Die Förderanträge sind bis zum 31. Januar 2012 an folgende Anschrift zu richten:
Knappschaft
Frau Karin Monhof
Knappschaftsstr. 1
44799 Bochum
Telefon: 0234 / 304-15203
Telefax: 0234 / 304-9115203
E-Mail: selbsthilfe@kbs.com
Nähere bzw. weitere Information finden Sie unter:
http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/landesorganisationen/land_foerderverfahren
Kassenindividuelle Förderung
Neben der Gemeinschaftsförderung besteht auch die Möglichkeit einer kassenindividuellen Förderung. Die kassenindividuellen Projektförderanträge (Word, 265 KB) sind grundsätzlich an die einzelnen Krankenkassen/-verbände in NRW zu senden. Die Ansprechpartner/-innen finden Sie unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/landesorganisationen/ansprechpartner. Für die BKK sind die kassenindividuellen Projektförderanträge an:
Herrn Heiko Ulbrich
GB Verbandspolitik
Referat Gesundheit/ Versicherung
BKK-Landesverband NORDWEST
- Hauptverwaltung Essen -
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen
Telefon: 0201 / 179-1649
Telefax: 0201 / 179-1693
E-Mail: Heiko.Ulbrich@bkk-nordwest.de
zu richten. Eine Antragsfrist besteht nicht.
Nähere Informationen zur Förderung der Landesverbände/-organisationen können Sie dem Gemeinsamen Rundschreiben 2012 der GKV in NRW (PDF, 149 KB) entnehmen.
Selbsthilfe-Kontaktstellen
Die Krankenkassen/-verbände in NRW fördern seit 2001 die Selbsthilfe-Kontaktstellen in NRW gemeinsam und einheitlich. Die Förderung erfolgt seitdem ausschließlich im Rahmen einer Gemeinschaftsförderung und nur als Pauschalförderung. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung ist nur ein Antrag für die Gemeinschaftsförderung (Word, 44 KB) inklusive Anlagen an die federführende Krankenkasse zu richten.
Die Federführung für die Gemeinschaftsförderung übernimmt im Jahr 2012 die IKK classic. Die Förderanträge sind bis zum 31. Januar 2012 an die federführende Krankenkasse zu richten.
IKK classic
Herrn Uwe Mertens
Willy-Brandt-Ring 1
38350 Helmstedt
Telefon: 05351 / 526-432
Telefax: 05351 / 526-430
E-Mail: uwe.mertens@ikk-classic.de
Nähere bzw. weitere Information finden Sie unter:
http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/kontaktstellen/kontaktstellen_foerderverfahren
Bundesorganisationen der Selbsthilfe
Die Fördermittel werden von der Bundesebene über den BKK Bundesverband vergeben.
