Landesrahmenempfehlung zur Frühförderung Nordrhein-Westfalen
Jährlich benötigen rd. 40.000 Kinder und Jugendliche Leistungen der Frühförderung. Viele Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen und ihre Eltern sind insbesondere auf verlässliche Versorgungsangebote bis zur Einschulung angewiesen. In Nordrhein-Westfalen ist als erstem Bundesland in Deutschland eine Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) am 01. April 2005 in Kraft getreten. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Konkretisierung der Anforderungen an interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren vollzogen und sind die Chancen für eine flächendeckende und zielgerichtete Weiterentwicklung des Systems der Frühförderung erhöht worden.
Die Landesrahmenempfehlung für NRW und die Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) steht als pdf-Datei zum Download bereit.
Download
- Landesrahmenempfehlung für NRW
(PDF, 467 KB) - Frühförderungsverordnung des Bundes
(PDF, 19 KB)
