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Neue Versorgungsformen

Mit dem am 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für neue Versorgungsformen, z. B. der Hausarztzentrierten Versorgung, der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und der Integrierten Versorgung weiter ausgebaut.

Mit dem Ziel, die medizinische Versorgung der Versicherten zu verbessern, bietet die BKK-Vertragsarbeitsge-meinschaft NRW – mit 70 Betriebskrankenkassen - besondere Versorgungsprogramme über spezielle Verträge mit niedergelassenen Ärzten, stationären Einrichtungen und anderen Leistungserbringern, z. B. Pflegediensten an. Über sektorenübergreifende oder fachübergreifende Kooperationen rücken verschiedene Disziplinen und Versorgungsebenen in der medizinischen Behandlung von Patienten zusammen. Sie bieten u. a. eine verbesserte Versorgung durch optimierte und abgestimmte Behandlungsabläufe an.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zu den besonderen Versorgungsprogrammen der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW.

Möchten Sie mehr über die neuen Versorgungsformen erfahren? Ihre Betriebskrankenkasse steht ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Zur Koordination der jeweiligen Verträge der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft wurde ein Netzwerkmanagement eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie unter Rubrik Netzwerkmanagement.

Projekte der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW