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Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 den 1. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. November 2011 genehmigt wurde.

Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.