Krankenkassen stärken die Selbsthilfe in Schleswig-Holstein mit mehr als 2,8 Millionen Euro

Kiel/Schwerin/Hamburg, 18.11.2019. Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit mehr als 2,8 Millionen Euro. Fast die Hälfte der Mittel kommt den Selbsthilfegruppen, den Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie den Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenarten-übergreifenden Gemeinschaftsförderung zugute. Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Krankenkassen das große Engagement der Akteure in der Selbsthilfearbeit zum Wohle der betroffenen Patienten und deren Angehörigen.

Mehr als 367.000 Euro gehen direkt an Selbsthilfegruppen. Hier schließen sich Betroffene und ihre Angehörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegenseitige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu meistern.

Für die vielfältigen Aufgaben der Landesorganisationen der Selbsthilfe haben die Krankenkassen 2019 weitere 313.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Landesorganisationen beraten und vernetzen die angeschlossenen Selbsthilfegruppen: Sie organisieren Schulungen, Seminare und Konferenzen für ihre Mitglieder, sie erstellen Informationsmaterialien und nehmen als Interessenvertreter der Selbsthilfe zu wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Themen Stellung.

Zusätzlich zu den Selbsthilfegruppen und den Landesorganisationen haben die 14 Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr rund 615.000 Euro für ihre wichtige Arbeit erhalten. Die Kontaktstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen in ihren Regionen die Selbsthilfegruppen bei der Gründung und in der täglichen Arbeit. Sie sind Ansprechpartner für alle an der Selbsthilfe Interessierten, sie vermitteln Betroffene und bieten Schulungen an. Gleichzeitig fördern die Kontaktstellen die Kooperation der Selbsthilfegruppen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Kliniken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens.

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, die der finanziellen Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben dient, fördern die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein viele neue und innovative Selbsthilfeprojekte mit rund 1,5 Millionen Euro. Diese individuelle Projektförderung ermöglicht es der Selbsthilfe, zeitlich begrenzte Vorhaben außerhalb des Selbsthilfealltags durchzuführen und gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren.

Aufgrund einer Gesetzesänderung wird sich das Gesamtbudget für die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontakt-stellen im kommenden Jahr um 40 Prozent erhöhen. Die Antragsfrist für die Förderung im nächsten Jahr endet am 31.01.2020. Für die Selbsthilfegruppen ist die AOK NORDWEST zuständig, Ansprechpartner für die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Informationen zum Thema Selbsthilfeförderung und die aktuellen Antragsformulare sind abrufbar unter

www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de.