Nur mit aktueller Gesundheitskarte zum Arzt

Gemeinsame Pressemitteilung
Krankenkassen und KV Nordrhein informieren über Änderung bei elektronischer Gesundheitskarte

Elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation (G1) verlieren am 1. Januar 2019 ihre Gültigkeit und werden in den Arztpraxen nicht mehr akzeptiert.
Darauf weisen die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hin. Gesetzlich Krankenversicherte sollten deshalb
vor einem Arztbesuch rechtzeitig prüfen, ob sie die aktuelle Karte der zweiten Generation benutzen. Der Großteil der Versicherten hat die neue Karte bereits per
Post erhalten, bis Jahresende werden in jedem Fall alle Versicherten damit ausgestattet sein. Die neue Version der Gesundheitskarte lässt sich an dem Aufdruck
G2 oder G2.1 oben rechts auf der Karte erkennen. Gültig ist nur die zuletzt von der Krankenkasse zugesandte Versichertenkarte. Alte Karten werden automatisch
elektronisch gesperrt. Versicherte, die ihre neue Gesundheitskarte nicht mehr finden, können sich an ihre Krankenkasse wenden. Karten mit dem Aufdruck G1 können ab Januar nicht mehr verwendet werden, auch wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. So werden stets die höchsten und aktuellsten Sicherheitsanforderungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik berücksichtigt. Die elektronische Gesundheitskarte ist Bestandteil der Telematik-Infrastruktur. Mit dieser sollen alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens vernetzt werden. Neben einem Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten, der bereits in vielen Praxen stattfindet, sind weitere Funktionen – zum Beispiel die Speicherung eines elektronischen Medikationsplans – geplant.