
Gegenstand der Förderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:
• Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
• Raummieten für Gruppentreffen
• Öffentlichkeitsarbeit
• Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten
Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.
Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.
Mittelnachweis
Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.
Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen unterstützen Selbsthilfegruppen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.
Kalenderjährlich zwei Förderrunden
Die Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt kalenderjährlich in zwei Förderrunden: (1) die Hauptvergabe im Frühjahr und (2) die eventuelle Restmittelvergabe im Herbst des Förderjahres. An diesen Sitzungen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Kontaktstellen und der Selbsthilfeorganisationen mit beratender Stimme teil.
Im Anschluss an die Vergabeentscheidungen benachrichtigt die ARGE Selbsthilfeförderung M-V schriftlich alle Antragsteller. Im Anschluss erfolgt eine zeitnahe Überweisung der bewilligten Mittel.
Formulare für 2026 zum Download
1. Aufteilung Federführung
Aufteilung Federführung Selbsthifegruppen MV
2. Pauschalförderung Selbsthilfegruppen
Pauschal_SHG
3. Hinweise zur Antragstellung
Hinweise zur Antragstellung SHG
4. Umwidmung
Umwidmungsantrag