
Am 15. Januar 2025 startet die „ePA für alle“. Damit erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Die Betriebskrankenkassen sehen in der „ePA für alle“ eine große Chance für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und für eine bessere Versorgung von Patient*innen.
Die Krankenkassen sind künftig verpflichtet, für jeden Versicherten eine ePA anzulegen, Ärztinnen und Ärzte müssen diese nach und nach mit Daten befüllen. Auch Neugeborene, Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA. Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können eigenständig, also ohne die Einwilligung von Erziehungsberechtigten, über die Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte entscheiden. Bislang mussten Patientinnen und Patienten die ePA individuell bei ihrer Krankenkasse beantragen, was aber nicht zum gewünschten Durchbruch der Digitalakte und flächendeckender Akzeptanz in der Bevölkerung geführt hat. Laut gematik, die für die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen verantwortlich ist, gibt es in Deutschland derzeit rund 1,5 Millionen angelegte elektronische Patientenakten. Zahlen darüber, wie viele Menschen ihre digitale Gesundheitsakte tatsächlich aktiv nutzen, liegen nicht vor.
Datentransfer erfolgt über sichere Server in Deutschland
Die in der ePA zur Verfügung stehenden Informationen werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur gespeichert und verschlüsselt abgelegt. Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Niemand außer der oder dem Versicherten oder seinen oder ihren Vertretenden und denjenigen Leistungserbringenden, die aufgrund des Behandlungskontextes eine Berechtigung besitzen, können die Inhalte lesen. Krankenkassen etwa dürfen nicht auf ePA-Daten zugreifen.
Patienten entscheiden über Nutzung der Akte
Künftig liegt es in der Hand der Bürgerinnen und Bürger, ihre elektronische Patientenakte auch tatsächlich zu nutzen. Die Chancen dafür stehen gut, dass dies gelingt. Denn laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom wollen 71 Prozent der Befragten die ePA für alle in Zukunft nutzen. Bei einer ähnlichen Erhebung vor einem Jahr standen noch 37 Prozent, also mehr als ein Drittel der Befragten, der elektronischen Patientenakte skeptisch gegenüber.
Versicherte können ePA ablehnen
Wenn Versicherte keine ePA wünschen, können sie bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Digitalakte oder gegen die ihrer mitversicherten Kinder einlegen. Über jenes „Opt-Out-Verfahren“ hatte es im Gesetzgebungsprozess über Monate hinweg harte politische Auseinandersetzungen gegeben. Wie viele Menschen letztlich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. In der aktuellen Bitkom-Umfrage zur ePA gaben acht Prozent an, diese auf gar keinen Fall nutzen zu wollen, 18 Prozent „eher nicht“. Laut jüngstem TI-Atlas der gematik wollen vier Prozent der Befragten der Nutzung ihrer ePA widersprechen.
Nutzerfreundlichkeit wird für Akzeptanz der ePA maßgeblich sein
Die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte bei den Bürgerinnen und Bürgern wird aller Voraussicht nach vor allem von der Nutzerfreundlichkeit im Versorgungsalltag für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten abhängen. Die Akte muss sowohl für digital affine Menschen als auch für Versicherte ohne Smartphone oder mobile Endgeräte einfach und ohne bürokratische Hürden zugänglich sein. Ob die Mitte Januar 2025 zur Verfügung stehenden ePA diesen Aspekten und dem kritischen Blick der Versicherten standhalten, wird die Zukunft zeigen.
Für Behandelnde ist die Gesundheitskarte der Schlüssel zur ePA
Ärzte und medizinisches Fachpersonal sowie ab Juli 2025 auch Pflegekräfte können nur dann auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte zugreifen, wenn sie einen gesetzlich versicherten Patienten behandeln oder versorgen. Sobald dieser seine Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät einer Praxis oder medizinischen Einrichtung steckt, kann der behandelnde Arzt bis zu 90 Tage lang auf die ePA zugreifen. Apothekerinnen und Apotheker haben standardmäßig nach dem Stecken der eGK drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Dies hat den Vorteil, dass alle Versicherten, für die eine ePA angelegt wurde, von den Vorteilen für Ihre medizinische Versorgung profitieren, ohne sich aktiv um die Verwaltung der Akte kümmern zu müssen.
Gleichzeitig kann jeder Versicherte, der über eine ePA verfügt, auf Wunsch jederzeit über die kostenfreie ePA-App seiner Krankenkasse auf mobilen Endgeräten oder später auch am Computer auf die in der Akte abgelegten Daten zugreifen. Dabei müssen sie sich bei erstmaliger Anmeldung in der App entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN authentifizieren.
Versicherte bestimmen, wer Einsicht in ihre Akte erhält
Mit der ePA-App können Versicherte den Zugriff auf ihre digitale Patientenakte für bestimmte Behandler einschränken oder ganz ausschließen sowie den standardmäßig festgelegten Behandlungszeitraum von 90 Tagen verkürzen oder verlängern. Zudem erstellt die elektronische Patientenakte bei jedem Zugriff auf Inhalte automatisch ein Protokoll. Dieses hält fest, wer wann auf die ePA zugegriffen hat. Darüber hinaus verfügt die digitale Patientenakte über eine Vertretungsfunktion: ePA-Inhaber können bis zu fünf Vertretende wie etwa Familienangehörige oder Freunde bestimmen, die ebenfalls Zugriff auf ihre elektronische Gesundheitsakte haben. Vertretende müssen Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein und über eine eigene elektronische Gesundheitskarte mit PIN oder eine digitale Identität (GesundheitsID) verfügen. Die GesundheitsID können Versicherte seit dem 1. Januar 2024 von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Vertretungsfunktion der ePA ist insbesondere für Menschen, die im Krankheitsfall behinderte Angehörige unterstützen oder Familienmitglieder pflegen, ein deutlicher Mehrwert. Denn mit der elektronischen Patientenakte können sie jederzeit und ortsunabhängig auf relevante Gesundheitsinformationen der vertretenen Person zugreifen.
Die Daten gelangen schrittweise in die ePA
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die im Behandlungsverlauf anfallenden Informationen nach und nach von den Ärzten in der Akte gespeichert werden müssen. Zum Start der ePA für alle erhalten Versicherte eine vollständige, weitgehend automatisch erstellte Medikationsübersicht in ihrer Digitalakte. Zudem sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, mit Einführung der ePA für alle auch Befundberichte aus aktuellen medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen der Patienten sowie Arztbriefe und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus in der elektronischen Patientenakte zu speichern. Auch die elektronischen Krankmeldungen der Versicherten werden in der ePA sichtbar sein. Weitere Anwendungsfälle wie die elektronische Patientenkurzakte unter anderem mit einem aktuellen Notfalldatensatz werden in späteren Ausbaustufen folgen. So sollen künftig auch digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) und elektronische Disease-Management-Programme (DMP) – strukturierte Therapien für chronisch Kranke – in der ePA verfügbar sein.