Nach drei Arbeitsentwürfen hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im vierten, schließlich offiziellen Referentenentwurf, seine Pläne zur Zukunft der kommunalen Gesundheitsversorgung bereits massiv gekürzt. Die Etablierung von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen ebenso wie Primärversorgungszentren und die Finanzierung neuer Medizinstudienplätze über die Krankenkassen waren nicht mehr Bestandteil des Entwurfs.
Ein im Umfang weiter reduziertes GVSG soll jetzt noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
Die im Koalitionsvertrag der Ampel enthaltene Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung hat weiterhin Bestand. Die Chronikerpauschale sowie die vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln für Menschen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt werden, bleibt auch bestehen. Hinzu kommt der ehemals eingebrachte fachfremde ÄA 3 (§ 24a Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt).
Das derart abgespeckte GVSG soll in der Sitzungswoche Ende Januar in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Hierzu wurden die Artikel 1 und 2 (Inkrafttreten) geändert.
Alle anderen Pläne zur Versorgungssteuerung verschwinden bis auf Weiteres in der gesundheitspolitischen Ablage!