Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben einen neuen, kassenübergreifenden Vertrag zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) geschlossen. Er tritt zum heutigen 1. Oktober 2026 in Kraft und löst die bisher getrennten Verträge für Primär- und Ersatzkassen ab. Damit werden im Landesteil künftig einheitliche Bedingungen für die ambulante Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen.

„Der neue Vertrag bringt die allgemeine ambulante Palliativversorgung im Landesteil  auf eine gemeinsame, kassenübergreifende Grundlage. Davon profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten – und die Praxen, die sie begleiten“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

„Die in Nordrhein einzigartige Versorgungsstruktur zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung kommt bereits seit Jahren den schwerstkranken und sterbenden Menschen zugute. Es ist erfreulich, dass für diese besondere Versorgungsform nun eine gemeinsame vertragliche Grundlage innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen geschaffen wurde“, betont Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW. „Wichtig ist, dass künftig auch Kinder und Jugendliche innerhalb der AAPV versorgt werden können“, sagt Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Die AAPV ist für uns seit langem eine wichtige Säule der palliativmedizinischen Versorgung, die von niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten und ambulanten Pflegediensten mit großem Engagement geleistet wird. Der neue Vertrag enthält Verbesserungen und Erleichterungen für alle, die in der AAPV tätig sind.“

Bewährte Struktur bleibt, Zusammenarbeit wird gestärkt

Die bisherige und in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebaute Grundstruktur der AAPV-Versorgung in Nordrhein bleibt auch unter den neuen Vertragsbedingungen erhalten: In den Versorgungsregionen arbeiten Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte (QPÄ), Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Palliativ-Pflegedienste zusammen. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft je Versorgungsregion bleibt verbindlich. Der neue Vertrag führt die bislang unterschiedlichen Anforderungen und Vergütungen für Primär- und Ersatzkassen zusammen. Leistungen und Vergütungssätze sind nun kassenunabhängig geregelt.

Hausbesuche: mehr Spielraum, bessere Vergütung

Teilnehmende Haus- und Fachärztinnen und -ärzte erhalten künftig einen einheitlichen Zuschlag für Hausbesuche im Rahmen der AAPV. Neu ist außerdem: Dringende Hausbesuche bei palliativ betreuten Patientinnen und Patienten, die noch am gleichen Tag ausgeführt werden, lassen sich jetzt direkt abrechnen. Bisher beschränkte sich die Abrechnung auf dringende Besuche in Pflegeheimen. Das schafft mehr Planungssicherheit für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Praxisteams.

Rufbereitschaft jetzt auch für Haus- und Fachärzte

Bislang konnten ausschließlich besonders qualifizierte Palliativmediziner (sog. QPA) die Rufbereitschaft für eine Versorgungsregion übernehmen. Das ändert sich: Haus- und Fachärztinnen und -ärzte können sich künftig optional an der 24-Stunden-Rufbereitschaft beteiligen – vorausgesetzt, sie nehmen seit mindestens einem Jahr am Vertrag teil und in der Versorgungsregion besteht ein entsprechender Bedarf. Darüber hinaus können teilnehmende Ärztinnen und Ärzte für eine gesonderte telefonische Erreichbarkeit für die eingeschrieben Patientinnen und Patienten anbieten und erhalten dafür eine besondere Vergütung.

Erstmals: Kinder und Jugendliche eingeschlossen

Der neue Vertrag enthält erstmals auch keine Altersbegrenzung. Damit können künftig auch schwerkranke Kinder und Jugendliche im Rahmen der AAPV versorgt werden. Der bisherige Primärkassenvertrag galt erst ab 18 Jahren. Die neue Regelung schließt diese Lücke.

Dokumentation

Auch bei der Reduzierung der Dokumentationsaufwände sind weitere Verbesserungen eingeleitet: Notwendige Dokumentation sollen künftig digital erfolgen.