Essen/Hamburg, 18.09.2025

Der Anstieg der Krankenhausausgaben entkoppelt sich immer weiter von den beitragspflichtigen Einnahmen. Ein Grund sind zahlreiche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Unterstützung der Krankenhäuser. Ein Beispiel hierfür ist das Pflegebudget, bei dem die Steigerungen besonders drastisch ausfallen. Der BKK-Landesverband NORDWEST unterbreitet Vorschläge zur Herstellung einer gleichwertigen Gewichtung.

Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht auf die extrem starke Ausgabensteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen – „der höchste Ausgabenanstieg der letzten 30 Jahre“. Im vergangenen Jahr musste die GKV ein Defizit von 6,6 Mrd. Euro konstatieren.

Dabei fallen ganz besonders die gesetzgeberischen Aktivitäten im Krankenhausbereich ins Auge. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht.

Besonders maßgeblich das Pflegebudget

In den vergangenen sechs Jahren ist die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen durch die Mitglieder der Sozialversicherung um 22 Prozent gestiegen, gegenüber einer Steigerung um 36 Prozent bei den Ausgaben für die Krankenhäuser. Diese rasante Entwicklung hat zu einer deutlichen Umkehr des Verhältnisses von Einnahmen zu Ausgaben geführt. 2019 betrug die Ausgabenseite im Klinikbereich ca. 80 Mrd. Euro. Bis 2024 kletterten die Ausgaben der GKV im Krankenhausbereich auf rund 102 Mrd. Euro. Hochgerechnet für 2025 sind es 109 Mrd. Euro.

Die sogenannte Grundlohnsumme aber bildet die Finanzierungsbasis der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen. Wenn diese Entwicklung – forciert durch gesetzliche Maßnahmen – anhält, sind weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge für gesetzlich versicherte Menschen unabwendbar.

Gesetze als Kostentreiber

Auf dem Zeitstrahl lässt sich besonders gut verdeutlichen, wann und durch welche Gesetze sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben vergrößert hat. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurden 2020 die Kosten für die Pflege am Bett aus den Fallpauschalen herausgelöst. Ziel war es, die Attraktivität der Pflegeberufe zu stärken und neue Pflegekräfte zu gewinnen. Seitdem werden sie vollständig an die Krankenkassen durchgereicht. Obwohl gerade beim Pflegepersonal auf dem Arbeitsmarkt ein großer Fachkräftemangel besteht, konnte 2018 im Vorfeld der Einführung der Pflegebudgets eine wundersame Personalmehrung um fast 12 Prozent verzeichnet werden. Offenbar scheinen in den Kliniken schon sehr früh Stellen umgebucht worden zu sein, um sie ins Pflegebudget einzuordnen. Die Prüfmöglichkeiten der Kassen beschränken sich hierbei auf die Kenntnisnahme von Bestätigungen der von den Krankenhäusern beauftragten Wirtschaftsprüfer.

Seit der Einführung des Pflegebudgets ist die Anzahl der in den Krankenhäusern beschäftigten Pflegekräfte bis zum Jahr 2023 dagegen nur noch um 3,6 Prozent gestiegen. Dieser geringfügige Zuwachs wurde allerdings mit einem Anstieg der Pflegebudgets im gleichen Zeitraum von 5,3 Mrd. € teuer erkauft, was einem Anstieg um nahezu 35 % entspricht.

Vor dem Hintergrund des in der öffentlichen Diskussion adressierten vermeintlichen „Krankenhaussterbens“ wendete sich die Politik vollständig von dem bisher geltenden Wirtschaftlichkeitsgebot in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Gesetzliche Maßnahmen im Stakkato-Rhythmus

„Eine von ökonomischen Sachzwängen entfesselte Gesetzesmaschinerie hat allein in den letzten 5 Jahren mit 23 neuen Regelungen im Stakkato-Rhythmus dafür gesorgt, dass Krankenhäuser immer mehr Geld immer schneller erhalten. Dagegen sind die Möglichkeiten der Krankenkassen zu prüfen, ob die Gelder sachgerecht ausgegeben werden, durch den Gesetzgeber stark eingeschränkt worden“, erklärt Dr. Dirk Janssen, Vorstand des BKK-Landesverbandes NORDWEST. Ergebnis sei eine von den Einnahmen vollständig entkoppelte exponentielle Ausgabenentwicklung, ohne dass dies zu nennenswert mehr Pflegekräften geschweige denn zu einer besseren Versorgung für die Patientinnen und Patienten geführt habe, so Janssen.

Begrenzung der Ausgabenentwicklung

Um die Schere zwischen Ausgaben und Einkommen nicht noch größer werden zu lassen, fordert der BKK-Landesverband NORDWEST eine zeitweilige Begrenzung der Ausgabenentwicklung passend zur Höhe der Zuweisungen an die Krankenkassen. Damit würde die notwendige Zeit für dringend erforderliche Strukturreformen gewonnen werden.

Hierzu zählt, das Pflegebudget nach bundesweit gültigen Maßstäben zu bemessen und den automatischen Ausgleich der Ist-Kosten zu beenden.

„Mittlerweile haben wir das sprichwörtliche Fass ohne Boden erreicht. Statt den Boden des Fasses abzudichten, hat die Politik in den letzten Jahren zusätzlich die Öffnung immer weiter vergrößert. Das ist die von Ministerin Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach fabulierte „Entökonomisierung“ in Perfektion. “, so der Vorstand des BKK-Landesverbandes NORDWEST. „Angesichts der dramatischen Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der für den Standort Deutschland gefährlichen Lohnnebenkostenentwicklung benötigen wir dringend eine Kehrtwende zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“, so Janssen weiter.

Zum Download:

Maßnahmen des Gesetzgebers zur Unterstützung der Krankenhäuser

Diagramm Ausgabenentwicklung

Diagramm Personalentwicklung

 

Der BKK-Landesverband NORDWEST ist die Interessensvertretung der Betriebskrankenkassen und schließt für die Versicherten in NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Versorgungsverträge mit den Partnern im Gesundheitswesen.

 

www.bkk-nordwest.de

 

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