Unter Projektförderung versteht man die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfe. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen oder Veröffentlichungen zu Themen, die über die regelmäßigen Aktivitäten der Selbsthilfe hinausgehen.
Der BKK-Landesverband NORDWEST übernimmt die Projektförderung von Landesorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die ihren Sitz in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben.
Es wurden keine Förderschwerpunkte oder Antragsfristen in der Projektförderung beschlossen.
Selbsthilfegruppen können ihren Projektantrag bei einer unserer BKK oder der zuständigen BKK Arbeitsgemeinschaft einreichen. Bei der Suche, welche BKK für Sie zuständig ist, unterstützen wir Sie gern. Bundesorganisationen der Selbsthilfe reichen ihren Antrag bitte beim BKK Dachverband ein.
Hamburg
Das Formular zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für die Landesorganisationen/Kontaktstellen der Selbsthilfe finden Sie unter: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/
Bitte schicken Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Friesenstr. 3
20097 Hamburg
Telefon: 0201-179-2230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de
Mecklenburg-Vorpommern
Bitte verwenden Sie zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für Landesorganisationen der Selbsthilfe das Formular „Projektantrag MV 2026“.
BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Isabel Turnau
Postfach 990122
47298 Duisburg
gesundheit@bkk-nordwest.de
Nordrhein-Westfalen
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen ist entweder an eine BKK oder an die zuständige BKK Arbeitsgemeinschaft zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-projektfoerderung/
Um das Verfahren für die Landesorganisationen der Selbsthilfe einfacher zu gestalten, haben sich die Krankenkassen/-verbände in NRW für ein koordiniertes Verfahren entschieden. Sofern ein gleichlautender Projektantrag bei allen nordrhein-westfälischen Krankenkassen/-verbänden gestellt werden soll, kann dieser über einen Projektantrag eingereicht werden. Eine koordinierte Bearbeitung des Antrages kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn die vollständigen Unterlagen bis spätestens zum 30. April eingegangen sind. Die Koordination – auch Federführung genannt – übernimmt jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin einer Krankenkasse/eines Krankenkassenverbandes. Die Federführung wechselt jährlich. Den Ansprechpartner sowie das Antragsformular finden Sie unter: http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/landesorganisationen-projektfoerderung/
Möchten Sie Ihr Projekt nur mit dem BKK-Landesverband NORDWEST realisieren, senden Sie Ihren Antrag bitte direkt an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Julia Straube
Postfach 990122
47298 Duisburg
Telefon: 0201 / 179-1536
E-Mail: julia.straube@bkk-nordwest.de
Schleswig-Holstein
Das Formular zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für die Landesorganisationen/Kontaktstellen der Selbsthilfe finden Sie unter: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/
Bitte schicken Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Friesenstr. 3
20097 Hamburg
Telefon: 0201-179-2230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de