Wer selbst von einer chronischen Erkrankung oder Behinderung betroffen ist – oder Angehörige unterstützt – weiß, wie wertvoll Selbsthilfe und der Austausch mit Gleichbetroffenen sein können. Besonders im Alltag helfen gemeinsamer Rat und Erfahrungsaustausch, um Herausforderungen zu bewältigen und die Lebensqualität zu steigern. Gleichzeitig fällt es leichter, die eigenen Interessen im Gesundheitssystem wahrzunehmen.

Die Förderung der Selbsthilfe ist daher ein wichtiges Anliegen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, um diese in der Vielfalt ihrer Strukturen und Inhalte sowie ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Förderung und Ansprechpersonen.
Die Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe bildet § 20h SGB V. Die gesetzlichen Bestimmungen werden im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes) konkretisiert.

Den aktuellen Leitfaden finden Sie hier.

Die Fördermittel der Krankenkassen werden gesetzlich festgelegt und jährlich angepasst. Für 2026 stehen 1,44 Euro pro Versicherten zur Verfügung.